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   LAG Baden-Württemberg, 30.07.2007 - 15 Sa 29/07   

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LAG Baden-Württemberg, 30.07.2007 - 15 Sa 29/07 (https://dejure.org/2007,15286)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30.07.2007 - 15 Sa 29/07 (https://dejure.org/2007,15286)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30. Juli 2007 - 15 Sa 29/07 (https://dejure.org/2007,15286)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Ausschluss des Auflösungsantrags des Arbeitgebers bei Unwirksamkeit der außerordentlichen Kündigung und ordentlicher Unkündbarkeit des Arbeitnehmers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist einer tarifvertraglich unkündbaren Person; Zulässigkeit eines Abstellens einer tariflichen Unkündbarkeit auf das Erreichen eines bestimmten Alters und auf eine Mindestbetriebszugehörigkeit; Folgen der Unwirksamkeit einer ...

  • Judicialis

    KSchG § 9 Abs. 1 Satz 2

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (17)

  • LAG Saarland, 13.12.2006 - 2 Sa 70/06

    Auflösende Bedingung - Projektfinanzierung durch Drittmittel - Prognose

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 30.07.2007 - 15 Sa 29/07
    Die Zweite Kammer des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg hat das Teilurteil des Arbeitsgerichts Ulm mit Urteil vom 20. Dezember 2006 aufgehoben und den Rechtsstreit an das Arbeitsgericht Ulm zurückverwiesen (ABl. 202 der Berufungsakte 2 Sa 70/06).

    Zu zweifeln gibt jedoch die im vorausgegangenen Berufungsverfahren 2 Sa 70/06 (Schriftsatz vom 01. September 2006) wie im erstinstanzlichen Verfahren (Schriftsatz vom 28. April 2006) vertretene Ansicht Anlass, wonach die Frist des § 626 Abs. 2 BGB nicht anwendbar sei, weil (hilfsweise) aus wichtigem Grund fristgemäß gekündigt worden sei.

  • BAG, 14.02.2007 - 7 ABR 26/06

    Konzernbetriebsrat - Konzernspitze im Ausland

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 30.07.2007 - 15 Sa 29/07
    b) Die nunmehr angeführte analoge Anwendung des § 9 Abs. 1 Satz 2 KSchG würde eine planwidrige Gesetzeslücke voraussetzen (vgl. BGH, Urteil vom 08. Juni 1978 - VII ZR 54/76, NJW 1978, 1975; BAG, Beschluss vom 29. September 2004 - 1 ABR 39/03, BAGE 112, 100 = AP Nr. 40 zu § 99 BetrVG 1972 Versetzung; Beschluss vom 14. Februar 2007 - 7 ABR 26/06, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt).
  • BAG, 08.06.2000 - 2 AZR 638/99

    Außerordentliche Kündigung wegen Totschlags

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 30.07.2007 - 15 Sa 29/07
    Zum einen verkennt die Berufung, dass nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BAG, Urteil vom 08. Juni 2000 - 2 AZR 638/99, BAGE 95, 78 = AP Nr. 163 zu § 626 BGB m.w.N.) "im Falle der Unkündbarkeit eines Arbeitnehmers aufgrund der Schutzfunktion der tariflichen Regelung bei der Prüfung des Vorliegens eines wichtigen Grundes ein besonders strenger Maßstab anzulegen ist".
  • BAG, 29.09.2004 - 1 ABR 39/03

    Mitbestimmung bei Versetzungen im Gemeinschaftsbetrieb

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 30.07.2007 - 15 Sa 29/07
    b) Die nunmehr angeführte analoge Anwendung des § 9 Abs. 1 Satz 2 KSchG würde eine planwidrige Gesetzeslücke voraussetzen (vgl. BGH, Urteil vom 08. Juni 1978 - VII ZR 54/76, NJW 1978, 1975; BAG, Beschluss vom 29. September 2004 - 1 ABR 39/03, BAGE 112, 100 = AP Nr. 40 zu § 99 BetrVG 1972 Versetzung; Beschluss vom 14. Februar 2007 - 7 ABR 26/06, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt).
  • BAG, 06.02.1997 - 2 AZR 265/96

    Anforderungen an die Betriebsratsanhörung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 30.07.2007 - 15 Sa 29/07
    Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, dem Betriebsrat Unterlagen bzw. Beweismaterial zur Verfügung zu stellen (vgl. BAG, Urteil vom 06. Februar 1997 - 2 AZR 265/96, AP Nr. 85 zu § 102 BetrVG 1972).
  • BAG, 11.07.1991 - 2 AZR 119/91

    Anhörung des Betriebsrats vor Kündigung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 30.07.2007 - 15 Sa 29/07
    Abgesehen davon, dass sich der Kläger der Angabe solcher angeblich gängigen Rechtsprechung enthält, ist der Arbeitgeber zur Erfüllung der ihn nach § 102 Abs. 1 Satz 2 BetrVG treffenden Verpflichtung gehalten, dem Betriebsrat diejenigen Gründe mitzuteilen, die nach der subjektiven Sicht des Arbeitgebers die Kündigung rechtfertigen und für den Kündigungsentschluss maßgebend sind (vgl. BAG, Urteil vom 11. Juli 1991 - 2 AZR 119/91, AP Nr. 57 zu § 102 BetrVG 1972).
  • BGH, 24.11.1970 - VI ZR 70/69

    Abgrenzung einer Tatsachenbehauptung von einem Werturteil - Schutz der

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 30.07.2007 - 15 Sa 29/07
    Grundsätzlich ist keine Partei gehindert, das von ihr für erheblich Gehaltene demjenigen Richter vorzutragen, der nach der Gerichtsverfassung für den Rechtsstreit zuständig ist (vgl. BGH, Urteil vom 24. November 1970 - VI ZR 70/69, NJW 1971, 284; kritisch Walter, Ehrenschutz gegenüber Parteivorbringen im Zivilprozeß, JZ 1986, 614 ff.; Piekenbrock, Negatorischer Rechtsschutz gegen Sachvortrag im Zivilprozess, JZ 2006, 586 ff.).
  • BAG, 28.10.1971 - 2 AZR 32/71

    Ausschlußfrist - Kündigung - Arbeitgeberkündigung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 30.07.2007 - 15 Sa 29/07
    Selbst grob fahrlässige Unkenntnis genügt nicht (vgl. BAG, Urteil vom 28. Oktober 1971 - 2 AZR 32/71, BAGE 23, 475 = AP Nr. 1 zu § 626 BGB Ausschlußfrist).
  • BAG, 14.11.1984 - 7 AZR 474/83

    Außerordentliche Kündigung eines ordentlich unkündbaren Arbeitnehmers

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 30.07.2007 - 15 Sa 29/07
    Zum anderen hat die Rechtsprechung (vgl. BAG, Urteil vom 14. November 1984 - 7 AZR 474/83, AP Nr. 83 zu § 626 BGB) zur außerordentlichen Kündigung mit notwendiger Auslauffrist im Rahmen der vorzunehmenden Interessenabwägung den Grundsatz entwickelt, die ordentliche Unkündbarkeit des Arbeitnehmers könne sowohl zu Gunsten als auch zu Lasten des Arbeitnehmers ins Gewicht fallen.
  • BAG, 30.06.1983 - 2 AZR 524/81

    Auflösung eines Arbeitsverhältnisses - Anspruch eines Arbeitnehmers auf

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 30.07.2007 - 15 Sa 29/07
    Abgesehen davon, dass sich die Beklagte konkreter Ausführungen dazu enthält, wodurch das Arbeitsverhältnis zuvor bereits gestört gewesen sein soll, handelt es sich bei dem der Entscheidung des BAG vom 30. Juni 1983 (- 2 AZR 524/81, AP Nr. 15 zu Art. 140 GG) zugrunde liegenden Sachverhalt schwerlich um eine unüberlegte und spontane Verfehlung, denn dem dortigen Kläger wurde in der Öffentlichkeit praktizierte Homosexualität vorgeworfen.
  • BAG, 15.03.1978 - 5 AZR 831/76

    Arbeitnehmer - Erprobung der Eignung - Abschluß eines befristeten

  • BGH, 08.06.1978 - VII ZR 54/76

    Unterbrechung der Verjährung durch Verteidigung gegen eine negative

  • LAG Hessen, 28.06.2000 - 8 Sa 195/99

    Unterlassungsanspruch von Behauptungen, die Gegenstand eines Beschwerdeverfahrens

  • LAG Hamm, 18.10.1990 - 17 Sa 600/90

    Außerordentliche Kündigung; Auflösung des Arbeitsverhältnisses; Abfindung;

  • BAG, 07.09.1983 - 7 AZR 196/82

    Finanzamt - Amtsvorsteher - Fristlose Kündigung - Oberfinanzdirektion -

  • LAG Köln, 22.06.1989 - 10 Sa 246/89

    Fristlose Kündigung; Außerordentliche Kündigung; Personalrat; Anhörung;

  • BAG, 21.09.2006 - 2 AZR 840/05

    Anwendbarkeit des KSchG

  • BAG, 05.06.2008 - 2 AZR 907/06

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl

    Zwar sind Unkündbarkeitsvereinbarungen grundsätzlich als zulässig anzusehen (MünchKommBGB/Thüsing § 10 AGG Rn. 41; Bauer/Göpfert/Krieger § 10 Rn. 46 ff.; Eylert PersR 2007, 92; Wendeling-Schröder NZA 2007, 1399; speziell zu § 4.4 MTV vgl. LAG Baden-Württemberg 30. Juli 2007 - 15 Sa 29/07 - AuR 2007, 406 (nur Leitsatz) und LAG Baden-Württemberg 15. März 2007 - 21 Sa 97/06 -).
  • LAG Düsseldorf, 21.11.2007 - 12 Sa 1311/07

    Altersdiskriminierung junger Menschen durch kürzere Kündigungsfristen?

    Für § 622 Abs. 2 Satz 2 BGB hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg (Urteil vom 24.07.2007, a.a.O.) daraus gefolgert, dass, ohne den Europäischen Gerichtshof um Vorabentscheidung ersuchen zu müssen, die Gesetzesvorschrift unanwendbar zu lassen und dem Arbeitgeber auch kein Vertrauensschutz zuzubilligen sei (a.A. ArbG Lörrach vom 23.01.2007, ArbuR 2007, 184, ArbG Berlin vom 22.08.2007, 86 Ca 1696/07, - zu einer tariflichen Kündigungsfristenregelung - LAG Baden-Württemberg vom 30.07.2007, 15 Sa 29/07).
  • LAG Baden-Württemberg, 09.12.2011 - 20 Sa 85/10

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung mit sozialer Auslauffrist -

    Es wird an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass dem von den Parteien im Rahmen ihres Vorbringens herangezogenen Urteil des LAG Baden-Württemberg vom 15.03.2007 (21 Sa 97/06) - ebenso wie dem Urteil des LAG Baden-Württemberg vom 30.07.2007 (15 Sa 29/07) - Kündigungen zugrunde liegen, die vor Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes ausgesprochen wurden, und diese Entscheidungen keine Aussage zu einem möglichen Verstoß des tariflichen Alterskündigungsschutzes gegen die Bestimmungen des AGG treffen.
  • LAG Baden-Württemberg, 02.07.2008 - 2 Sa 14/08
    Dabei ist mit der 15. Kammer des Landesarbeitsgerichts im vorhergehenden Kündigungsverfahren (15 Sa 29/07) und dem angefochtenen Urteil davon auszugehen, dass grundsätzlich keine Partei gehindert ist, das von ihr für erheblich Gehaltene demjenigen Richter vorzutragen, der nach der Gerichtsverfassung für den Rechtsstreit zuständig ist (vgl. BGH, 24.11.1970 - VI ZR 70/69, NJW 1971, 284).

    Die ganz überwiegende Ansicht in Rechtsprechung und arbeitsrechtlicher Literatur verneint deshalb einen Auflösungsantrag des Arbeitgebers im Falle einer außerordentlichen Kündigung (BAG 26.10.1979 - 7 AZR 752/77 - AP Nr. 5 zu § 9 KSchG 1969, Gründe II. 1.; siehe auch BAG 15.03.1978 - 5 AZR 831/76 - AP Nr. 45 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, wo eine analoge Anwendung des § 9 Abs. 1 Satz 2 KSchG im Falle einer unwirksamen außerordentlichen Kündigung gegenüber einem Arbeitnehmer, der sich zu Recht auf die Unwirksamkeit einer Befristung berufen hat, verneint wird; LAG Köln 22. Juni 1989 - 10 Sa 246/89, LAGE § 9 KSchG Nr. 14; LAG Hamm 18. Oktober 1990 - 17 Sa 600/90, LAGE § 9 KSchG Nr. 19; LAG Niedersachsen 10. November 1994 - 1 Sa 1132/94, LAGE § 9 KSchG Nr. 23, LAG Baden-Württemberg 30.07.2007 - 15 Sa 29/07; KR-Friedrich, 8. Auflage, § 13 KSchG Rn. 64; APS-Biebl, 3. Auflage, § 13 Rn. 24,; Kittner/Däubler/Zwanziger-Däubler; KSchR, 6. Auflage; § 13 KSchG Rn.

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